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Ferienjobs für Schüler

Thema: Finanzen

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Was zeichnet einen Ferienjob für Schüler aus?

Die hier aufgezeigten Infos sind Stand 2019
Schüler, die sich mit einem Ferienjob ein wenig Geld nebenher verdienen möchten, müssen dabei einige Dinge beachten. Ebenso gibt es für den Anbieter des Ferienjobs Auflagen, die er zu beachten hat. Der Schüler darf ab dem 13. Lebensjahr mit der Genehmigung seiner Eltern das erste Geld durch Arbeit verdienen. Ganz wichtig zu beachten beim Ferienjob ist die Einhaltung der Arbeitszeit. Die maximale Anzahl der Arbeitsstunden beim Ferienjob darf 2 Stunden pro Tag an 5 Tagen pro Woche betragen. In der Landwirtschaft sind es 3 Stunden pro Tag. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen darf der Ferienjob nicht ausgeübt werden. Die Tätigkeit muß im Zeitraum zwischen 8 und 18 Uhr ausgeübt werden. Auch sind für den Ferienjob leichte Aufgaben wie Baby- oder Tiersitten, sowie Zeitungen oder Prospekte austragen oder Nachhilfe erlaubt.

Darf ich einen Ferienjob ausüben?

Du mußt mindestens 13 Jahre alt sein und benötigst eine Genehmigung deiner Eltern. Den Ferienjob darfst du nicht vor oder während deines Unterrichtes ausüben. Es gilt die Schulpflicht. Wenn du 15 Jahre alt bist, darfst du dir einen umfangreicheren (Vollzeit) Ferienjob suchen. Dieser Job wird dann durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Aber auch dort gibt es besondere Bestimmungen die eingehalten werden müssen.

Bestimmungen zur Ausübung des Ferienjobs

Das JArbSchG regelt insbesondere folgende Punkte:
– Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt 40 Stunden
– Täglich darf nur 8 Stunden gearbeitet werden
– Die Arbeitszeit darf nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen
– Der Ferienjob darf maximal 4 Wochen pro Jahr ausgeübt werden. Die Arbeitszeit muß in der Ferienzeit liegen
– Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden beträgt die Pausenzeit 30 Minuten. Bei Jobs wo länger als 6 Stunden gearbeitet wird, gilt 1 Stunde Pause als Pflicht.
– Der Ferienjob darf nur an Werktagen ausgeübt werden. Bei dieser Regelung gibt es aber Ausnahmen. Zum Beispiel Jobs im Krankenhaus, in der Gastronomie und in der Landwirtschaft.

Ferienjob und Unfallverhütung

Auch werden im Jugendarbeitsschutzgesetz die möglichen Gefahren beim Ferienjob berücksichtigt und wie folgt geregelt:
– Akkordarbeit ist verboten
– Tätigkeiten mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen sind untersagt
– Das Arbeiten mit oder an gefährlichen Maschinen ist verboten
– Tätigkeiten unter Einfluss starker Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit sind verboten
Nichtbeachtung dieser Vorschriften können empfindlich hohe Bußgelder für den Jobanbieter bedeuten. Grob fahrlässige Missachtung kann sogar den Tatbestand einer Straftat nach sich ziehen.

Muß ich Steuern beim Ferienjob zahlen?

Der Ferienjobber hat bei Einkünften aus der Tätigkeit von über 9000,- EUR im Jahr Einkommenssteuer zu entrichten. Alle Einkünfte darunter sind steuerfrei. Auch wird der Bezug des Kindergeldes durch die Ausübung der Tätigkeit nicht beeinflußt (egal wie hoch die Einkünfte des Jobbers sind). Stand 2018

Bin ich beim Ferienjob versichert?

Der Anbieter eines Ferienjobs muss seine Mitarbeiter entsprechend bei der Unfallversicherung anmelden. Auch Praktika und Mini-Jobs sind über den Arbeitgeber versichert. Die Versicherung deckt die Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnfortzahlungen ab, wenn ein Unfall an der Arbeitsstätte oder auf dem Hin- oder Rückweg zu dieser passiert ist.
Bei Jobs die weniger als 3 Monate bzw. 70 Tage pro Jahr ausgeübt werden, entfällt die Sozialversicherungspflicht. Diese entfällt auch bei Ferienjobs, wo weniger als 450,- EUR im Monat bezahlt wird. Wichtig zu wissen: Bei Auslandsjobs besteht keine deutsche gesetzliche Versicherungspflicht für den Arbeitgeber. Der Ferienjobber sollte sich vor Antritt seiner Tätigkeit im Ausland die entsprechend gesetzlichen Bestimmungen einholen.

Wie finde ich einen Ferienjob?

In den regionalen Tageszeitungen werden oft spannende Ferienjobs ausgeschrieben. Auch kann man Eltern, Freunde und Bekannte nach Unternehmen fragen, wo gerade Aushilfstätigkeiten gesucht werden. In den Sommerferien suchen, durch die Urlaubszeit bedingt, viele Restaurants, Cafes oder andere Einzelhändler Aushilfen für leichte schnell lernbare Tätigkeiten. Auch auf den schwarzen Brettern in Baumärkten und Supermärkten kann man einen tollen Ferienjob finden.
Ideal wäre ein Ferienjob um die Tätigkeit für das spätere Leben kennen zu lernen. Eventuell ergibt sich ja auch ein Ausbildungsplatz aus dieser Tätigkeit. Bei einer Bewerbung für eine Ausbildungsstelle ist es von Vorteil, wenn man auf bereits einmal in einem entsprechenden Betrieb gearbeitet hat und das Umfeld kennt.
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