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Die Streupflicht im Winter: Was Sie wissen müssen

Thema: Alltag

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Pflastersteine als Rutschbahn: Die Streupflicht im Winter


Winterliche Idylle, Schneeflocken tänzeln vom Himmel – so beginnt jeder gute Weihnachtsfilm. In der Realität sieht die weiße Pracht jedoch häufig anders aus: Schnee kann zu einer spiegelglatten Eisbahn mutieren, die unseren täglichen Spaziergang zum Extremsport werden lässt. Hier kommt die Streupflicht ins Spiel, jenes mysteriöse Konzept, dass so viele von uns fühlen lässt, als hätten wir plötzlich eine Zusatzausbildung in Meteorologie und Bodenmechanik absolviert.

Die Streupflicht ist tatsächlich keine Erfindung des Modernen Eiszeitalters, sondern ein rechtliches Konzept, das Liegenschaftsbesitzer und Mieter dazu verpflichtet, bei Schnee und Eis für sichere Gehwege zu sorgen. Das bedeutet in erster Linie, den Bürgersteig vor dem Haus von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Aber wie oft muss man raus? Reicht einmal nach dem Aufstehen oder muss man stündlich mit Salzschippe und Besen bewaffnet die eigene Scholle verteidigen?

Salzmonopole und Kieskönige: Materialien für den Wintereinsatz


Wenn es ums Streuen geht, hat jeder seinen eigenen Ansatz entwickelt: Während Tante Erna schwört, dass ihr spezielles Bio-Streusalz die Pantoffeln noch beim nächsten Frühling intakt lässt, setzt Onkel Herbert auf die raue Methode mit Splitt und einer Prise „Das-hat-schon-zu-Opa's-Zeiten-geklappt“-Mentalität. Wahr ist, dass nicht alles, was streut, auch gut für den Boden oder unsere vierbeinigen Freunde ist.

Kochsalz (Natriumchlorid) ist zwar billig und wirksam, aber Schädlich für Bäume, Sträucher und die kleinen Tatzen von Hund und Katz. Deshalb greifen immer mehr Kommunen und umweltbewusste Bürger zu Alternativen wie Sand oder Granulaten, die zwar nicht schmelzen, aber trittsicher machen und nach dem Winter einfach weggefegt werden können. Auch Auftausalz auf Calciumchlorid-Basis ist eine Alternative, die weniger schädlich ist, jedoch tief in den Geldbeutel greift.

Der kreative Teil der Bevölkerung experimentiert gern mit Hausmittelchen: Kaffeegrund, Asche oder Eierschalen haben sich in verschiedenen Foren als Insider-Tipps für den ökologischen Streudienst herauskristallisiert. Die Frage, ob man nach dem Winter nicht eher einen Komposthaufen statt eines sauberen Gehwegs vorfindet, bleibt allerdings bestehen.

"Da verklag ich Dich!"


Die rechtlichen Folgen von nicht geräumten Wegen können gravierend sein: Die Gemeindeverwaltung hat meistens wenig Humor, wenn es um die Sicherheit der Bürger geht. Wird ein Fußgänger verletzt, weil er auf dem nicht gestreuten Bürgersteig ausrutscht, kann das für den Verantwortlichen teuer werden. Schadenersatz und Schmerzensgeld sind keine Seltenheit und die Versicherung winkt bei Fahrlässigkeit gekonnt ab.

Doch, wie so häufig, hält sich auch das Gerücht, dass manche schnell die „Ausrutscher-Falle“ als Geschäftsmodell für sich entdeckt haben. Eine waghalsige Vorstellung, wenn man bedenkt, dass dafür einiges an Schauspielkunst notwendig ist – und wer weiß, vielleicht ist irgendwo tatsächlich der eine oder andere „Profi-Rutscher“ unterwegs, auf der Suche nach nicht gestreuten Abschnitten im städtischen Schneeparadies.

Die Streu- und Räumpolizei: Kontrollen und Verwarnungen


Kontrolliert wird die Einhaltung der Streupflicht wohl in den meisten Fällen durch die natürliche Aufsicht – sprich: die Nachbarschaft. Hierbei wird schnell deutlich, wer zum vorgeschriebenen Zeitpunkt nicht die Schippe schwingt oder das Streugut verteilt. So entwickelt sich allmählich eine Form von sozialem Druck, der durchaus wirksam sein kann.

Dennoch gibt es auch amtliche Kontrollen: Manche Städte haben eigene „Streu-Streifen“, die sich auf die winterlichen Straßen wagen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Wer dabei erwischt wird, dass sein Vorgarten einer Schlittschuhbahn gleicht, der kann schon mal Verwarnungen oder Bußgelder kassieren.

Bis zum Frühling durchstreuen?


Die Pflicht zum Streuen endet nicht, sobald die letzten Schneeflocken gefallen sind. Nein, die Herausforderung besteht darin, bis zum Frühlingsanfang durchzuhalten, also bis der gefrorene Niederschlag gemütlich in den Gullys verschwindet. Letztlich ist also Geduld gefragt - und vielleicht auch ein bisschen Stoizismus, weil, mal ehrlich, bei minus 15 Grad um sechs Uhr morgens zu streuen, macht keinen Spaß, auch wenn man die Nachbarn damit beeindruckt.

Aber denken Sie daran: Der nächste Winter kommt bestimmt, und mit ein wenig Übung können Sie zur nächsten Saison vielleicht sogar im Schlaf die Streuschaufel schwingen – oder Sie investieren in beheizte Bürgersteige, und überlassen das Streuen den sonnenliebenden Südländern. Bis dahin, rutschen Sie gut durch den Winter!
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